Rechtsprechung
   KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16711
KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08 (https://dejure.org/2009,16711)
KG, Entscheidung vom 18.05.2009 - 24 W 17/08 (https://dejure.org/2009,16711)
KG, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 24 W 17/08 (https://dejure.org/2009,16711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung der Beseitigungspflicht (hier: Abbau einer Treppe vom Obergeschoss in den Garten); Wohnungseigentum; Nutzungsregelung für Tiefgarage; Fahrrad-Verbot; geduldete Gartentreppe; Einbau einer Lüftungsanlage; Beseitigungsanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 790
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (36)

  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
    Der Senat hält an seiner Rechtsansicht fest, dass ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer aufgefordert werden soll, bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen oder - wie hier - von ihm errichtete Anbauten rückgängig zu machen, lediglich die Rechtsverfolgung gegen ihn ermöglicht, aber nicht selbständig eine entsprechende Handlungspflicht des Wohnungseigentümers begründet, selbst wenn der Eigentümerbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. KG NJW-RR 1996, 1102-1103; NJW-RR 1997, 1033 -1035).

    Geht man davon aus, dass die Wohnungseigentümer regelmäßig im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse handeln wollen, so kann ein derartiger Beschluss ohne besondere Anhaltspunkte nicht als konstitutive Regelung einer Sonderpflicht, sondern lediglich als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden werden (KG NJW-RR 1997, 1033).

  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
    Anfechtbare Beschlüsse bleiben bis zur Rechtskraft der Ungültigkeitserklärung des Gerichts wirksam und sind bis dahin durchführbar, da der Antrag keine aufschiebende Wirkung hat (Schulze in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 23 unter Hinweis auf BayObLGZ 1977, 226; KG Rpfl 1978, 257; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 26).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
    Ein Recht ist dann verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit des Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, der Gläubiger werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und wenn deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH a.a.O.; BGHZ 122, 308, 315; BGH NJW 2003, 824).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

    bb) Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Maßgebend ist dabei der Wortlaut und der sonstige Protokollinhalt; Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses können nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1998, 3713=ZMR 1999, 41; Oberlandesgericht Hamburg ZMR 2001, 725; KG ZMR 2009, 790; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 04.09.2012 -20 W 227/2008-, Bärmann/Merle, a. a. O., § 23, Rdnr. 53 m. w. H.).
  • LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Beachtung der Grundsätze

    Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer Bezug auf ein bestimmtes Ereignis oder einen bestimmten Gegenstand, so erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass der in Bezug genommene Gegenstand mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist (KG ZMR 2009, 790 Rn. 32 mwN).
  • LG München I, 20.04.2020 - 36 S 6844/18

    Anfechtung eines Negativbeschlusses

    Sofern der Beschluss - wie hier - bereits durchgeführt wurde, haben die Wohnungseigentümer aus § 21 Abs. 4 WEG einen im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer wurzelnden Folgenbeseitigungsanspruch, der grundsätzlich darauf gerichtet ist, dass der ursprüngliche Zustand (status quo ante) wieder hergestellt wird (vgl. Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 23 WEG, Rn. 182), dass also die Maßnahmen, die auf dem Beschluss beruhen, wieder rückgängig gemacht werden (KG ZMR 2009, 790; BayObLG ZWE 2000, 265 (267); LG München I ZWE 2009, 84 (87); Drabek ZWE 2015, 385 ff.; Bonifacio ZMR 2010, 163 (164); Gottschalg NZM 2001, 113 (114); BeckOK WEG/Elzer, 40. Ed. 1.2.2020, WEG § 21 Rn. 134a).
  • LG Berlin, 11.02.2021 - 85 S 40/20

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft im Altverfahren

    Entscheidend ist die Rechtslage am Schluss der mündlichen Verhandlung (vgl. auch KG, Beschluss vom 18.05.2009 zu 24 W 17/08).
  • LG Karlsruhe, 20.07.2023 - 11 S 82/22

    Rechtsschutzbedürfnis von Anfechtungsklage gegen undurchführbaren WEG-Beschluss

    Insbesondere ist die Frage, ob der Verpflichtete der an ihn gerichteten Aufforderung nachkommen muss oder nicht, (erst) im Folgeprozess zu klären und nicht im Zuge der Anfechtung des Aufforderungsbeschlusses (vgl. KG v. 18.5.2009 - 24 W 17/08, ZMR 2009, 790).
  • LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19

    Schätzung des Betriebsstroms der Heizung mit 4% des Gesamtstromverbrauchs

    Es muss insoweit lediglich sichergestellt sein, dass das in Bezug genommene Dokument mit hinreichender Sicherheit bestimmbar ist (KG Berlin, Beschluss vom 18. Mai 2009 — 24 W 17/08), was angesichts des eindeutig identifizierbaren Verwaltervertrages und des ursprünglichen Bestellungsbeschlusses, der die Konditionen im Einzelnen enthält und Bestandteil der Beschlusssammlung ist, nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann.
  • LG Stuttgart, 25.08.2017 - 19 S 30/17

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist (vgl. BGH Urteil vom 08. April 2016 -V 2R 104/15, zitiert nach juris; BayOblG, ZMR 2005, 639, 640; LG München I, Urteil vom 9. Mai 2011, 1 S 22360/10, juris Rn. 32; KG, ZMR 2009, 790, 793; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 56a;Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 85).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht